FFP2-Maskensets für Bezugsberechtigte
Das Gesundheitsministerium hat verfügt, dass im Zeitraum ab 1.Januar bis 15. April 2021 ein berechtigter Personenkreis Bezugsscheine für zwei Sets zu jeweils 6 FFP2-Masken erhält. Zu diesem Personenkreis gehören alle, die
- das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
- bei denen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:
- a) chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
- b) chronische Herzinsuffizienz,
- c) chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
- d) Demenz oder Schlaganfall,
- e) Diabetes mellitus Typ 2,
- f) aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie,
- welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
- g) stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
- h) Trisomie 21,
- i) Risikoschwangerschaft.
Hierfür erhalten Sie Berechtigungsscheine, die Ihnen von ihrer Krankenversicherung zugesandt wurden:
In unseren Apotheken bekommen Sie gegen Abgabe der Berechtigungsscheine die entsprechenden 6er FFP2-Maskensets.
Gerne liefern wir Ihnen diese auch nach Hause in einen der PLZ-Bereiche 39615, 39606, 39596,39590, 39579 oder 39576! Dafür rufen Sie uns bitte in einer unserer Filialen an, und vereinbaren Zeit und Ort, wann wir Ihnen die Masken liefern dürfen!